Formalitäten

Bürger der Europäischen Union

Folgende Unterlagen müssen Sie von ihrem Heimatland mitbringen:

  • Reisepass und/oder Personalausweis (auch der mitreisenden Familienmitglieder)
  • Ggf. Stipendienbescheinigung
  • Europäische Versicherungskarte  
  • Geburtsurkunde (ggf. auch Geburtsurkunden der mitreisenden Familienmitglieder)
  • Heiratsurkunde (wenn Ehefrau/Ehemann mitreist)
  • Amtlich beglaubigte Kopien der Master- und ggf. Promotionsurkunde, oder auch sonstige akademische Urkunden
  • Einladungsschreiben oder Aufnahmebestätigung vom Betreuer am Institut (bei Promotionsstudenten)
  • Zulassung zum Studium (nur falls vorhanden; nur bei Promotionsstudenten)
  • Impfpass (falls vorhanden)
  • Aktuelle Studienbescheinigung von der Heimatuniversität oder ISIC-Karte (bei Promotionsstudenten, die im Heimatland noch als Studenten eingeschrieben sind)

Bei Familiennachzug sind folgende Unterlagen wichtig:

  • Finanzierungsnachweis (Lohnbescheinigung, Kontoauszug, etc.) oder Verpflichtungserklärung
  • Europäische Versicherungskarte oder eine andere, in Deutschland gültige Versicherung

Bürger anderer Staaten

Folgende Unterlagen benötigen Sie schon vor der Anreise:

  • Reisepass (auch der mitreisenden Familienmitglieder)
  • Ein Visum (falls visumspflichtig; auch für mitreisende Familienmitglieder)
  • Einladung vom Betreuer am Institut
  • Ggf. Stipendienbescheinigung
  • Zwei biometrische Passbilder (für das Visum und später für die Aufenthaltserlaubnis)
  • Reisekrankenversicherung, die auch die ersten Wochen des Aufenthalts in Deutschland umfasst
  • Zulassung zum Studium (falls vorhanden; nur bei Promotionsstudenten)

In den meisten Fällen werden vor Ort zusätzlich folgende Dokumente benötigt:

  • Passbild (bei Anstellung an der Universität)
  • Geburtsurkunde (ggf. auch Geburtsurkunden der mitreisenden Familienmitglieder)
  • Heiratsurkunde (wenn Ehefrau/Ehemann mitreist)
  • Amtlich beglaubigte Kopien der Master- und ggf. Promotionsurkunde, oder auch sonstige akademische Urkunden
  • Impfpass (falls vorhanden)
  • Aktuelle Studienbescheinigung von der Heimatuniversität oder ISIC-Karte (bei angehenden Doktoranden, die im Heimatland noch als Studenten eingeschrieben sind)

Bei Familiennachzug sind folgende Unterlagen für die Erteilung eines Visums und einer Aufenthaltserlaubnis wichtig:

  • Finanzierungsnachweis
  • Abgeschlossene Krankenversicherung für das nachkommende Familienmitglied
  • Mietvertrag für eine ausreichend große Unterkunft in Rostock
  • Bestätigung des Vermieters, dass die Familie auch einziehen darf
  • Zusätzlich können für die jeweilige Botschaft weitere Unterlagen notwendig sein. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Visa-Stelle rechtzeitig nach dem Verfahren.

Übersetzung von Unterlagen

Alle Urkunden und Zeugnisse müssen in deutscher oder englischer Übersetzung vorliegen. Eine Ausnahme stellen alle Unterlagen für die Deutschen Botschaften und für die Ausländerbehörde in Rostock dar, die unbedingt ins Deutsche übersetzt werden müssen.

Wir empfehlen Ihnen, alle relevanten Unterlagen schon im Heimatland übersetzen zu lassen, da Übersetzungen in Deutschland je nach Sprache sehr teuer sein können.

Wenn Sie bereits in Rostock angereist sind und eine Übersetzung Ihrer Dokumente benötigen, können Sie sich an die folgenden Übersetzungsbüros wenden:

Intertext Fremdsprachendienst
Margaretenstraße 51a
18057 Rostock
Tel.: +49 (381) 2 00 79 23
Email: rostock(at)intertext.de
www.intertext.de

ATLANTICA 
Joseph-Haydn-Str. 29
18069 Rostock
Tel.: +49 (381) 865130 und 8651311
Email: atlantica(at)vilacastro.com
www.vilacastro.com


Visum/Einreisebedingungen

Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie in der Regel ein Visum und bei längerem Aufenthalt auch eine Aufenthaltserlaubnis. Das Visum sollten Sie so früh wie möglich bei der Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimat- oder Aufenthaltsland beantragen. Je nach Aufenthaltsdauer und Aufenthaltszweck benötigen Sie ein Schengen-Visum (Forschungsaufenthalt bis zu drei Monaten) oder ein nationales Visum (Forschungsaufenthalt über drei Monate).

Falls Sie während des Forschungsaufenthalts von Ihrem Ehepartner oder/und Ihren Kindern begleitet werden, empfiehlt es sich, die Anträge für Sie und Familienangehörige gleichzeitig zu stellen – auch dann, wenn Ihre Familie erst einige Wochen nach Ihnen anreist. Bitte beachten Sie, dass viele Visa-Abteilungen die Anträge nur nach Terminvereinbarung annehmen und dass die Bearbeitung des Antrags mehrere Wochen dauern kann. Vereinbaren Sie daher bitte so früh wie möglich einen Termin und erkundigen sich, welche Unterlagen Sie dort vorlegen müssen. Als familienfreundliche Universität unterstützt Sie die Universität Rostock, mit Ihrer Familie in Rostock zu leben und ist Ihnen behilflich, den Nachzug Ihrer Familie zu organisieren. Abhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft benötigt auch Ihre Familie ein Visum sowie eine Aufenthaltsgenehmigung zum Aufenthalt in Rostock. Bitte teilen Sie dem Welcome Center rechtzeitig mit, ob Ihre Familie nach Rostock kommen soll, damit wir den Familiennachzug vorbereiten und Sie bei den Formalitäten unterstützen können. Bitte beachten Sie, dass die Visumserteilung unter Umständen 8-12 Wochen dauern kann.

Je nach Herkunftsland und Aufenthaltsdauer gelten unterschiedliche Regelungen für die Einreise. Um Ihnen die Übersicht zu erleichtern, finden Sie im Folgenden jeweils Informationen für bestimmte Herkunftsländer. Erkundigen Sie sich jedoch im Zweifelsfall bitte immer bei der Deutschen Auslandsvertretung, ob Sie ein Visum benötigen. Nur diese kann Ihnen rechtsverbindliche Auskünfte erteilen.

Stipendiaten deutscher Förderorganisationen, die ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten – zum Beispiel Stipendiaten der Alexander von Humboldt-Stiftung oder des DAAD sowie der Universitäten selbst – müssen weder für das Visum noch für die Aufenthaltserlaubnis Gebühren zahlen.

Adressen der Auslandsvertretungen und Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de

Quellen:
Handbuch für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland/ Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
EURAXESS Deutschland

Staatsangehörige der EU-Staaten, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz

Staatsangehörige der EU-Staaten, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz

Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der EU, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen generell kein Einreisevisum. Zur Einreise reicht ein Personalausweis. Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt melden und eine Freizügigkeitsbescheinigung beantragen.

Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und den USA

Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und den USA

Staatsangehörige dieser Staaten benötigen kein Visum für die Einreise. Für längere Aufenthalte über drei Monate brauchen Sie jedoch eine Aufenthaltserlaubnis. Diese können sie nach Einreise in Deutschland bei der Ausländerbehörde beantragen.

Staatsangehörige aller anderen Nicht-EU-Staaten

Staatsangehörige aller anderen Nicht-EU-Staaten

Kurzaufenthalte bis zu drei Monaten
Wenn Ihr Forschungsaufenthalt in Deutschland nicht länger als 90 Tage pro Halbjahr dauern wird, genügt in der Regel ein Schengen-Visum für die Einreise (C-Visum). Bitte beachten Sie jedoch, dass das Schengen-Visum nicht über einen dreimonatigen Aufenthalt verlängert werden oder für einen anderen Aufenthaltszweck umgeschrieben werden kann. Spätestens nach Ablauf der drei Monate müssen Sie ausreisen.

Um ein Schengen-Visum zu erhalten, müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland finanziell abgesichert sind. Grundsätzlich ist eine Reisekrankenversicherung für alle Schengen-Staaten erforderlich, mit einer Deckungssumme von derzeit mindestens 30.000 Euro. Achten Sie darauf, im Antrag für das Schengen-Visum als Aufenthaltszweck „wissenschaftliche Tätigkeit“ oder „Forschung“ anzugeben. Das Schengen-Visum berechtigt zum freien Reiseverkehr und zum Aufenthalt in allen Staaten, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind, den so genannten Schengen-Staaten.

Ausnahmen von der Visumspflicht für Kurzaufenthalte
Angehörige einiger Staaten können für Besuchsaufenthalte bis zu drei Monaten ohne Visum einreisen. Eine Liste dieser Staaten finden Sie in der Staatenliste zur Visumspflicht auf der Website des Auswärtigen Amts. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie nach der Einreise in Deutschland keinen Aufenthaltstitel für einen längeren Zeitraum beantragen können und spätestens nach drei Monaten ausreisen müssen. Sollten Sie einen längeren Aufenthalt planen, müssen Sie schon im Heimatland oder Aufenthaltsland ein Visum für Deutschland beantragen, das einen längeren Aufenthalt erlaubt.

Aufenthalte über drei Monate
Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, müssen Sie bereits im Heimat- oder Aufenthaltsland ein nationales Visum für Deutschland beantragen (D-Visum). Bitte beachten Sie, dass dies auch dann gilt, wenn Sie sich bereits in einem anderen Staat der Europäischen Union aufhalten. Reisen Sie auf keinen Fall mit einem Besuchs- oder Touristenvisum“ (Schengen-Visum) nach Deutschland ein. Es kann nicht verlängert werden und erlaubt nur einen höchstens dreimonatigen Besuchsaufenthalt. Sie müssen dann auf eigene Kosten zurückreisen und dort das zutreffende Visum beantragen. Das gleiche gilt für Ihre Familienangehörigen.

Das nationale Visum berechtigt zum Aufenthalt nur in Deutschland. Wenn Sie beabsichtigen, bereits in den ersten drei Monaten des Aufenthalts auch in andere Schengen-Staaten zu reisen, zum Beispiel zu einer Konferenz, sollten Sie dies bei der Visumsbeantragung angeben. In diesen Fällen kann Ihnen ein so genanntes Hybridvisum (Visum der Kategorie C+D) erteilt werden.

In der Regel sind für einen Antrag für ein D-Visum folgende Unterlagen notwendig:

  • Reisepass (gültig für die gesamte Dauer des Aufenthalts)
  • Nachweis über die beabsichtigte Tätigkeit (z. B. Stipendium, Arbeitsvertrag, Einladungsschreiben oder Aufnahmevereinbarung der Universität)
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts, sofern er nicht aus den oben genannten Unterlagen hervorgeht
  • Ausreichende Krankenversicherung
  • Angaben zur geplanten Unterkunft in Deutschland
  • Für Familienmitglieder Heirats- und Geburtsurkunden
  • Antragsformular (bei den Auslandsvertretungen erhältlich)

Da die Dokumente je nach Botschaft unterschiedlich sein können, erkundigen Sie sich bitte in jedem Fall frühzeitig bei der Auslandsvertretung, welche Unterlagen Sie für ihren Visumsantrag brauchen.

Das nationale Visum wird in der Regel für einen Zeitraum von drei Monaten ausgestellt. Nach der Einreise müssen Sie auf Grundlage des Visums bei der lokalen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Quellen:Handbuch für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland/ Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität BonnEURAXESS Deutschland

Kontakt

Leitung
Elisabeth Reich

welcome-centeruni-rostockde
Tel.: +49 (0) 381 498 1191

Sprechzeiten

Dienstag 15:00-18:00 Uhr 

Mittwoch 14:00-17:00 Uhr

Donnerstag 9:00-12:00 Uhr

(sowie individuell nach Vereinbarung)

Kröpeliner Straße 29, Raum 104
18055 Rostock

Postadresse
Universität Rostock
Rostock International House
International Welcome Center
18051 Rostock