Versicherungen

In Deutschland gibt es ein gut ausgebautes Sozialversicherungssystem. Es beruht auf dem Prinzip der Versicherungspflicht und auf dem Prinzip der Solidarität. So zahlen alle Versicherten regelmäßig in das System ein – unabhängig davon, ob, wann oder in welchem Umfang sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Einnahmen werden solidarisch umverteilt. Mit einigen Ausnahmen ist der größte Teil der Bevölkerung zur Einzahlung verpflichtet.

Als Professor*in, Gastwissenschaftler*in, wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in oder Doktorand*in sind Sie in der Regel sozialversicherungspflichtig, wenn Sie

  • in Deutschland einen Arbeitsvertrag haben und
  • länger als sechs Monate in Deutschland bleiben.

Ausnahmen sind im Rahmen von Sozialversicherungs- und Doppelbesteuerungsabkommen möglich.

Sozialversicherungsabkommen

Deutschland hat mit einigen Ländern Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Diese greifen insbesondere dann, wenn Sie in Deutschland arbeiten, aber weiterhin bei Ihrem Arbeitgeber im Ausland angestellt sind. Auf der Seite der Deutschen Verbindungsstelle Krankensicherung – Ausland finden Sie eine Übersicht über die Abkommen.

Sozialversicherungsausweis und -nummer

Bei der erstmaligen Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland meldet Sie der Arbeitgeber bei einer Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge an. Daraufhin wird Ihnen durch die Deutsche Rentenversicherung eine Sozialversicherungsnummer zugewiesen, welche Sie in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen nach der Anmeldung per Post zusammen mit Ihrem Sozialversicherungsausweis erhalten.

  • Sie müssen die Sozialversicherungsnummer Ihrem Arbeitgeber mitteilen und benötigen sie bei allen Anträgen oder Mitteilungen gegenüber der Rentenversicherung.
  • Die Sozialversicherungsnummer ist lebenslang gültig.
  • Sollten Sie Ihren Sozialversicherungsausweis verlieren, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Ersatz anfordern.

Die Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems bilden die folgenden fünf Pflichtversicherungen:

  • Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung und
  • Rentenversicherung

In der Arbeitslosen-, der Unfall-, der Pflege- und der Rentenversicherung sind Sie automatisch Mitglied. Verschiedene Anbieter gibt es nicht. Die Versicherungsbeiträge, auch „Sozialabgaben“ genannt, werden direkt vom Lohn abgezogen und durch den Arbeitgeber in das System eingezahlt (siehe Arbeiten und Steuern).

Krankenversicherung

Bei der Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Anbietern auszuwählen. Die Versicherung muss die medizinische Behandlung bei akuter Krankheit und bei Unfällen in Deutschland abdecken.

In Deutschland gibt es zwei verschiedene Arten von Anbietern für Krankenversicherungen:

Gesetzliche Krankenkassen

Rund 90% der Bevölkerung sind über die gesetzliche Krankenkassen versichert. Auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes finden Sie eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen.

  • Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind weitestgehend gleich. Unterschiede gibt es beim Kundenservice und bei Zusatzleistungen.
  • Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen identisch, jedoch können sie unterschiedlich hohe Zusatzbeiträge erheben.
  • Die Kosten für die Behandlung von Vorerkrankungen werden übernommen.
  • Im Rahmen der Familienversicherung sind mitreisende Familienangehörige ohne Zusatzkosten mitversichert – sofern sie in Deutschland leben und ihr Einkommen 450,- € pro Monat nicht übersteigt.

Private Krankenkassen

Eine private Krankenversicherung kann sowohl ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung als auch anstelle dieser abgeschlossen werden. Auf der Seite des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. finden Sie eine Übersicht privater Krankenkassen (die in diesem Verband Mitglied sind). Im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen …

  • bieten die privaten Krankenkassen ein größeres Leistungsspektrum.
  • sind die Beiträge einkommensunabhängig.
  • sind Vorerkrankungen in der Regel nicht abgedeckt.
  • müssen Leistungen, wie z. B. ein Arztbesuch, zunächst selbst bezahlt werden. Die Erstattung der Kosten erfolgt später.
  • ist der Abschluss an bestimmte Bedingungen geknüpft und nicht für alle möglich.

Hinweise und Tipps

  • Wechsel: Bei der Wahl der Krankenkasse sollte bedacht werden, dass ein Wechsel von einer privaten Krankenasse zu einer gesetzlichen Krankenkasse nicht so einfach möglich ist.
     
  • Versicherungspflicht: Der Abschluss einer Krankenversicherung ist in Deutschland verpflichtend. Das Migrationsamt verlangt bei der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis bspw. einen entsprechenden Nachweis. Informieren Sie sich, ob der Versicherungsschutz Ihrer Krankenversicherung im Heimatland auch für Deutschland gilt oder schließen Sie eine Versicherung für Ihren Aufenthalt in Deutschland ab.
     
  • Für die Einreise nach Deutschland und die ersten Tage/ Wochen vor Ort können Sie eine Reisekrankenversicherung abschließen, um dann vor Ort eventuell einfacher Informationen einholen und eine Krankenversicherung abschließen zu können.
     
  • Krankenversicherungsnachweis: Inhaber der Europäischen Krankenversicherungskarte können sich durch Vorlage dieser bei jeder deutschen gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei einen Krankenversicherungsnachweis ausstellen lassen.
     
  • Stipendium: Sollten Sie mit einem Stipendium nach Rostock kommen oder ihren Aufenthalt selbst finanzieren, müssen Sie in der Regel eine private Krankenversicherung abschließen. In Ausnahmefällen kann nach § 9 SGB V die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. Informieren Sie sich hierzu bitte bei Ihrem Stipendiengeber. Als Stipendiat*in können Sie sich beim Stipendiengeber auch nach eventuellen Kooperationen mit privaten Krankenkassen erkundigen.
    Auf der Seite von EURAXESS Deutschland finden Sie eine Übersicht substitutiver privater Krankenvollversicherungen für Stipendiat*innen.

Weiterführende Informationen

Freiwillige Versicherungen

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen gibt es in Deutschland noch weitere populäre Versicherungen. Eine Auswahl:

  • Hausratversicherung
    Die Hausratversicherung schützt den eigenen Hausrat (Möbel, Wertsachen, elektronische Geräte etc.) gegen Einbruch, Brand und Wetterschäden. Die Versicherung kommt in solchen Fällen für die Reparatur oder Erstattung und damit verbundene Kosten auf, falls sie z. B. vorübergehend nicht in der Wohnung können. Fahrräder müssen häufig extra oder gegen eine Zusatzgebühr versichert werden.
     
  • Unfallversicherung
    Am Arbeitsplatz und auf dem Weg zur Arbeit sind Sie über den Arbeitgeber unfallversichert. Zusätzlich können Sie sich auch freiwillig privat unfallversichern.
     
  • Haftpflichtversicherung
    Die Haftpflichtversicherung versichert Schäden, die Sie am Eigentum anderer unabsichtlich verursachen, bspw. an Möbeln, Kleidung oder elektronischen Geräten. Es gibt unterschiedliche Formen der Haftpflichtversicherung. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Hinweis

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Haftpflichtversicherung und beraten Sie dazu gern.

Kontaktieren Sie uns gern, falls Sie Fragen zum Thema Versicherungen haben.