Wohnen

Rostock ist mit rund 210.000 Einwohnern die bevölkerungsreichste Stadt in Mecklenburg-Vorpommern und auch das wirtschaftliche Zentrum. Ihre Nähe zur Ostsee, die Lage an der Warnow und das grüne Umland machen die Stadt zu einem attraktiven Arbeits-, Urlaubs- und Wohnort.

Ortsteile

Rostock gliedert sich in 31 Ortsteile, die in 5 Ortsamtsbereiche gruppiert sind. Das Zentrum bilden die Stadtmitte und die angrenzenden Ortsteile. Warnemünde an der Küste ist besonders touristisch geprägt.

Die Universität und die meisten Forschungseinrichtungen finden sich in der Südstadt (Maschinenbau und Naturwissenschaften), dem Hansaviertel (Medizin), der Kröpeliner-Tor-Vorstadt (KTV) (Jura, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) und in der Stadtmitte (Philosophische Fakultät). Diese Stadtteile zählen aufgrund ihrer zentralen Lage auch mit zu den beliebtesten Stadtteilen in Rostock.

Wohnkosten

Die Wohnkosten sind in den zentralgelegenen Ortsteilen am höchsten, zusammen mit den Ortsteilen an der Küste sowie Gehlsdorf und Biestow. Preiswerter ist es, in den Ortsteilen dazwischen zu wohnen: Evershagen, Lütten Klein, Lichtenhagen, Groß Klein, Schmarl und Marienehe im Nordwesten der Stadt sowie Dierkow und Toitenwinkel im Osten der Stadt. Charakteristisch für diese Stadtteile sind die sogenannten „Plattenbauten“.

Die Miete für eine Wohnung setzt sich aus zwei großen Bestandteilen zusammen:

  • der Nettokaltmiete und
  • den Betriebskosten.

Für die Betriebskosten können Sie ungefähr 2,20 € je m² kalkulieren (Quelle: Deutscher Mieterbund, Rostock). Für die Nettokaltmiete können Sie sich am „Mietspiegel“ orientieren. Dieser gibt Auskunft über die durchschnittliche Nettokaltmiete je m² in den verschiedenen Städten und Ortsteilen in Deutschland. Für Rostock finden Sie diese Angaben zum Beispiel hier:

Weitere Informationen zur Zusammensetzung der Wohnkosten finden Sie unten.

Verkehrsanbindungen

Rostock verfügt über ein sehr gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz. Die Fakultäten und Institute können tagsüber bequem per Straßenbahn, Bus, S-Bahn und Fähre erreicht werden. Je nach Entfernung ist auch das Fahrrad eine beliebte Option. Weitere Informationen hierzu in unserer Rubrik Anreise und Verkehrsmittel.

Ortsteile und Universitätsstandorte in Rostock (Quelle: https://www.geoport-hro.de)
Eine Wohnung finden

Bisher haben noch all unsere Gastwissenschaftler*innen, PhD-Studierenden und Postdocs eine Wohnung gefunden. Doch die Suche kann schwierig sein. Die Nachfrage ist insbesondere zum Start eines neuen Semester, d.h. im März und April sowie im August, September und Oktober besonders hoch. Beginnen Sie Ihre Suche daher so früh wie möglich.

Für langfristige Aufenthalte
(mehrere Wochen/ Monate/ Jahre)

  • Internationales Begegnungszentrum (IBZ)
  • Wohnungen (privat vermietet)
  • Wohnungen (von Wohnungsgenossenschaften)
  • Wohngemeinschaften (WGs)

Für kurz- und mittelfristige Aufenthalte
(wenige Wochen/ Monate)

  • Zwischenmiete von Wohnungen oder WG-Zimmern
  • möblierte Gästehäuser
  • Gastwissenschaftler*innen-WG des International Welcome Centers
  • Hostels

Suchmöglichkeiten


Hinweis: Die nachfolgende Auflistung ist das (gewiss unvollständige) Ergebnis eigener Recherchen. Wir stehen in keinerlei Zusammenhang mit den genannten Anbietern und zu den verlinkten Internetseiten und Gruppen.

 

Hinweise und Tipps

  • Wohnheime des Studierendenwerks: Die Wohnheimplätze sind nur  für Studierende vorgesehen: „[…] NICHT antragsberechtigt sind... […] Promotionsstudierende, wissenschaftliche Mitarbeiter, PhD, Post Doc´s, Mitarbeiter von Likat e.V. oder sonstigen An-Instituten der Universität […]“ (Quelle: Studierendenwerk Rostock-Wismar)
     
  • Auf der Seite der Universität Rostock gibt es ebenfalls eine Übersicht mit Informationen zur Wohnungssuche: www.uni-rostock.de/studium/lebensraum-hochschule/wohnen
Den Mietvertrag schließen

Für die Anmietung einer Wohnung oder eines Zimmers gibt es vier zentrale Dokumente:

  • den Mietvertrag
  • die Hausordnung
  • das Wohnungsübergabeprotokoll
  • die Wohnungsgeberbestätigung

Der Mietvertrag ist das wichtigste Dokument. Er regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten für beide Parteien, Vermieter*in und Mieter*in. Sie sollten den Mietvertrag vor der Unterschrift sorgfältig durchlesen und bei unklaren Punkten Rücksprache halten.
Zur Orientierung können Sie sich zum Beispiel auf der Seite des Deutschen Mieterbundes einen Muster-Mietvertrag in deutscher und englischer Sprache anschauen.

Die Hausordnung ist eine Ergänzung zum Mietvertrag bei Mehrfamilienhäusern. Sie kann zum Beispiel Regelungen zur Reinigung des Treppenhauses oder der gemeinsamen Nutzung von Kellerräumen oder des Gartens enthalten.
Auf der Seite des Deutschen Mieterbundes finden Sie eine Muster-Hausordnung in deutscher und englischer Sprache.

Das Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert eventuell vorhandene Mängel in der Wohnung/ dem Zimmer. Damit können Sie bei Auszug nachweisen, dass Sie für diese Mängel nicht verantwortlich sind. Beide Parteien (Vermieter*in und Mieter*in) erhalten ein unterschriebenes Exemplar des Übergabeprotokolls.
Die Anfertigung eines Übergabeprotokolls ist in Deutschland rechtlich nicht vorgeschrieben. Sollte der/die Vermieter*in sich weigern, ein Übergabeprotokoll anzufertigen, können Sie auch ohne seine/ihre Anwesenheit für Ihre eigene Sicherheit eines erstellen. Hierfür benötigen Sie eine*n neutrale*n Zeugin, der/die mit Ihnen die Wohnung besichtigt, eventuelle Schäden dokumentiert und das Protokoll unterschreibt.
Auf der Seite www.mietrecht.de finden Sie weitere Informationen hierzu und ein Muster-Übergabeprotokoll.

Die Wohnungsgeberbestätigung (umgangssprachlich auch „Vermieterbescheinigung“ genannt) ist ein nach §19 Bundesmeldegesetz (BMG) vorgeschriebenes Dokument, das Ihnen den Einzug bestätigt. Es wird benötigt, um sich anschließend beim Ortsamt anzumelden. Sie erhalten das Dokument von ihrem/ihrer Vermieter*in (also dem/der Wohnungsgeber*in).
Auf der Seite des Rathauses finden Sie eine Muster-Wohnungsgeberbestätigung.

Hinweise und Tipps

  • Mietsicherheit (Mietkaution): In Deutschland müssen Sie bei der Anmietung einer Wohnung oder eines Zimmers in der Regel eine Mietsicherheit hinterlegen. Diese beträgt ein bis drei Monatskaltmieten. Bei Auszug bekommen Sie sie in voller Höhe zurück, wenn Sie in der Wohnung/ in dem Zimmer keinen Schaden verursacht haben und keine Mietschulden haben. Ansonsten erhalten Sie gegebenenfalls nur einen Teil davon zurück.
     
  • Überweisen Sie kein Geld für die Miete und die Mietkaution, bevor Sie und der/die Vermieter*in den Mietvertrag unterschrieben haben – und nach Möglichkeit auch erst, nachdem Sie die Wohnung/ das Zimmer besichtigt haben. Leider kommt es auch in Rostock gelegentlich zu Betrugsfällen. Sprechen Sie uns an, falls Sie Zweifel haben.
     
  • Maklergebühren: Um Vermieter*in und Mieter*in zusammenzubringen, können sich beide Parteien an eine*n Makler*in wenden. Die dafür anfallenden Kosten trägt nur die Partei, die den Makler beauftragt hat. Der/die Vermieter*in darf Sie also zum Beispiel nicht an den Kosten beteiligen, wenn er/sie den Auftrag erteilt hat.
Zusammensetzung der Wohnkosten

Die Miete für eine Wohnung setzt sich aus zwei großen Bestandteilen zusammen:

  • der Nettokaltmiete und
  • den Betriebskosten.

Hinzu kommen noch …

  • Stromkosten
  • Kosten für Internet (und Telefon)
  • Rundfunkgebühren und
  • ggf. zusätzliche weitere Kosten.

Die Nettokaltmiete ist der Preis, der nur für die Nutzung der Wohnfläche (m²) zu zahlen ist.

Die Betriebskosten sind alle weiteren Kosten, die Ihnen durch den/die Vermieter*in in Rechnung gestellt werden. Hierzu zählen bspw. die Kosten für Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Treppenhausreinigung, Hausmeister oder Gartenpflege.
Einmal im Jahr erhalten Sie von Ihrem/Ihrer Vermieter*in eine sogenannte Betriebskostenabrechnung. In dieser werden die von Ihnen bereits gezahlten Betriebskosten mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch verrechnet und Sie erhalten entweder eine Rückzahlung oder müssen die zu wenig gezahlten Kosten nachzahlen.
Unterschieden wird in der Betriebskostenabrechnung zwischen den verbrauchsabhängigen Kosten, die Ihnen direkt zugerechnet werden können (z. B. für Wasser, Abwasser, Heizung), und den verbrauchsunabhängigen Kosten, die auf alle Mieter*innen des Hauses aufgeteilt werden (z. B. für Müllabfuhr, Treppenhausreinigung, Gartenpflege etc.).

Stromkosten

Wenn Sie ein Zimmer mieten, z. B. in einer Wohngemeinschaft oder einem Gästehaus, sind die Stromkosten häufig bereits in den Betriebskosten der Miete enthalten. Mieten Sie eine eigene Wohnung, ist das zumeist nicht der Fall und Sie müssen einen eigenen Stromvertrag abschließen. Der Stromanbieter benötigt dafür ihre Zählernummer. Diese wird bei Ihrem Einzug zusammen mit dem aktuellen Zählerstand im Übergabeprotokoll notiert.
Die Bereitstellung kann bis zu drei Wochen dauern. In der Zwischenzeit werden Sie automatisch durch die Stadtwerke Rostock versorgt.

Kosten für Internet (und Telefon)

Wenn Sie ein Zimmer mieten, z. B. in einer Wohngemeinschaft oder einem Gästehaus, sind die Kosten für Internet häufig bereits in den Betriebskosten der Miete enthalten. Mieten Sie eine eigene Wohnung, ist das zumeist nicht der Fall und Sie müssen einen eigenen Internetvertrag abschließen. Dieser lässt sich auf Wunsch häufig mit einer Telefonoption kombinieren.
Die Bereitstellung kann ein bis zwei Wochen dauern.

Rundfunkbeitrag

In Deutschland wird für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (u. a. die Fernsehsender ARD und ZDF und das Deutschlandradio) ein verpflichtender Beitrag erhoben. Zuständig ist dafür der Beitragsservice. Dieser wird Sie nach der Anmeldung im Ortsamt per Post kontaktieren und auf die Pflicht zur Anmeldung hinweisen. Sie können sich online anmelden.
Der Beitrag beträgt 18,36 € pro Monat pro Wohnung. Wenn Sie in einer Wohngemeinschaft wohnen, fragen Sie Ihre Mitbewohner, ob diese die Wohnung bereits angemeldet haben. Weitere Informationen: https://www.rundfunkbeitrag.de

Weitere Kosten

… können zum Beispiel durch die Nutzung von zentral bereitgestellten Waschmaschinen, dem Abschluss eines TV-Vertrages, die Anmietung eines Parkplatzes etc. entstehen.

Hinweise und Tipps

  • Achten Sie bei der Wohnungssuche darauf, ob die angegebene Miete als Kaltmiete (ohne Betriebskosten) oder als Warmmiete (inklusive Betriebskosten) angegeben ist. Erkundigen Sie sich, welche sonstigen Kosten bereits enthalten sind und welche noch hinzukommen (Strom, Internet, Telefon etc.).
     
  • Synonym für das Wort „Betriebskosten“ wird häufig das Wort „Nebenkosten" verwendet. Genau genommen sind die Betriebskosten nur ein Teil der Nebenkosten, nämlich der Teil, der auf die Mieter*innen umgelegt werden darf. Nicht umgelegt werden dürfen z. B. Kosten für die Verwaltung des Hauses oder für Instandhaltungen.
     
  • Erkundigen Sie sich, ob die Wohnung oder das Zimmer möbliert ist oder ob eventuell Möbelstücke von der Vormieterin/ vom Vormieter übernommen werden können.
     
  • Erkundigen Sie sich bei Anmietung einer Wohnung, ob diese über eine Küche (inklusive Herd, Spüle und Kühlschrank) verfügt. Das ist nicht immer der Fall.
     
  • Unter Umständen besteht für sie die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Auf der Seite des Rathauses finden Sie Informationen dazu.
Allgemeine Informationen zum Wohnen in Deutschland
  • Zwischen 22 und 6 Uhr gilt eine gesetzlich geregelte Nachtruhe, in der die Nachbarn nicht durch Lärm wie zum Beispiel durch Musik oder die Waschmaschine gestört werden dürfen.
     
  • Leitungswasser hat in Deutschland eine besonders hohe Qualität. Sie können es normalerweise problemlos trinken.
     
  • In Deutschland wird großer Wert auf die Mülltrennung gelegt. Falls Sie Ihren Müll nicht ordnungsgemäß trennen, kann es passieren, dass Ihre Mülltonen nicht geleert werden. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie zum Beispiel hier.

Bitte beachten Sie: Sobald Sie sich das Video ansehen, werden Informationen darüber an Youtube/Google übermittelt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Google Privacy.

Blick auf die Stadtmitte (Foto: Julia Boldt)

Kontaktieren Sie uns gern, damit wir Sie bei der Wohnungssuche unterstützen können. Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass unsere Möglichkeiten in diesem Bereich begrenzt sind und dass wir zum Beispiel keine Wohnungsbesichtigungen für Sie übernehmen können.

Deutsch lernen I

In Wohnungsanzeigen werden manchmal Abkürzungen verwendet. Diese Seite bietet hierzu eine gute Übersicht mit englischen Übersetzungen:

https://www.studio-navivo.de/de/liste-abkurzungen-immobilienanzeigen

Deutsch lernen II

Hier finden Sie illustrierte Wörterbücher zum Thema Wohnen (im Wohnheim):

DE – ENG – CHN

DE – FRA – ARAB

DE – FRA – ESP

DE – POL – RUS