Anmeldung im Ortsamt

In Deutschland besteht eine Meldepflicht: Personen, die eine Wohnung beziehen, aber auch Besucher*innen, die sich länger als 3 Monate in Deutschland aufhalten, müssen sich und ihre mitgereisten Familienmitglieder beim zuständigen Ortsamt anmelden.

Wo finde ich ein Ortsamt?

Ortsämter in Rostock

In Rostock gibt es insgesamt fünf Ortsämter in verschiedenen Stadtteilen:

  • Ortsamt Nordwest 1
    Albrecht-Tischbein-Straße 48, 18109 Rostock (Groß-Klein)
     
  • Ortsamt Nordwest 2
    Warnowallee 30, 18107 Rostock (Lütten Klein)
     
  • Ortsamt West
    Goerdelerstraße 53, 18069 Rostock (Reutershagen)
     
  • Ortsamt Ost
    Jawaharlal-Nehru-Straße 33, 18147 Rostock (Toitenwinkel)
     
  • Ortsamt Mitte
    Neuer Markt 1a, 18055 Rostock (Stadtmitte, neben dem Rathaus)

Sie können zu jedem dieser Ortsämter gehen. Auf der Internetseite des Rathauses finden Sie neben der Möglichkeit zur Terminvereinbarung auch die Öffnungszeiten der einzelnen Ämter.

Gibt es eine Meldefrist?

Die Anmeldung muss laut Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach der Einreise oder dem Umzug erfolgen.

Muss ich einen Termin vereinbaren?

Ja. Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren. Dies ist über die Internetseite des Rathauses möglich.

Sind keine zeitnahen Termine frei, kann man täglich um 9 Uhr auf der Internetseite des Rathauses nach kurzfristig freigewordenen Terminen schauen.

Das Ortsamt Nordwest 1 bietet Montags von 9-12 Uhr eine Sprechstunde ohne Termin für dringende Fälle an.

Das Ortsamt Mitte bietet Mittwochs von 9-12 Uhr eine Sprechstunde ohne Termin für dringende Fälle an.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Wohnungsgeberbestätigung (Ausstellung durch Vermieter*in; Vorlage)
  • Personalausweis oder Pass
  • Personalausweise und Pässe der Familienmitglieder
  • Für Kinder: Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung
  • Bei Eheleuten: Heiratsurkunde im Original mit deutscher Übersetzung

Es müssen alle Familienmitglieder zum Termin mitkommen. Bei der Terminbuchung werden Sie gebeten, die Anzahl der Personen anzugeben.

Wieviel kostet die Anmeldung im Ortsamt?

Die Anmeldung ist kostenfrei.

Ich spreche nur sehr wenig Deutsch …

Die Mitarbeiter*innen in den Ortsämtern können Sie in der Regel auch auf Englisch beraten. Sollte eine Kollegin oder ein Freund von Ihnen Zeit haben, kann diese*r Sie gerne begleiten und bei der Anmeldung unterstützen. Bei Bedarf begleitet Sie auch gern ein*e Mitarbeiter*in des International Welcome Centers. Sprechen Sie uns an!

Welche weiteren Services bietet das Ortsamt?

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bietet Ihnen in den Ortsämtern folgende Dienstleistungen an:“

  • Ummeldung (bei einem Umzug innerhalb von Rostock)
  • Abmeldung (bei Wegzug aus Deutschland). Eine Abmeldebescheinigung benötigen Sie zum Beispiel zum Schließen eines Sperrkontos. Sie können damit auch bei einigen Anbietern (z.B. Internetanbieter) vorzeitig aus einem Vertrag austreten.
  • Ausstellung eines amtlichen Führungszeugnisses: Dieses benötigen Sie zum Beispiel für die Einstellung an der Universität.
  • Amtliche Beglaubigungen (siehe Übersetzung und Beglaubigung)
  • Allgemeine Auskünfte zur Stadt (Verwaltung, Kultur, …)
  • Entgegennahme von Fundsachen
  • Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden

Hinweise

  • Meldebescheinigung: Durch die Anmeldung im Ortsamt erhalten Sie eine Meldebescheinigung. Bei manchen Banken benötigen diese für die Eröffnung eines Bankkontos. Weitere Informationen: Bankkonto
     
  • Steueridentifikationsnummer: Bei der erstmaligen Anmeldung in einem Ortsamt in Deutschland erhalten Sie eine Steueridentifikationsnummer. Sie wird Ihnen per Post zugeschickt und muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Weitere Informationen: Arbeiten und Steuern
     
  • Kirchensteuer: Religionsgemeinschaften in Deutschland können zur Finanzierung ihrer Kirchen eine Kirchensteuer erheben und diese von den Finanzämtern einziehen lassen. Das Anmeldeformular im Ortsamt enthält dafür unter anderem die Frage nach Ihrer Religionszugehörigkeit. Weitere Informationen: Arbeiten und Steuern
  • Rundfunkbeitrag: In Deutschland wird für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (u. a. die Fernsehsender ARD und ZDF und das Deutschlandradio) ein verpflichtender Beitrag erhoben. Zuständig ist dafür der Beitragsservice. Dieser wird Sie nach der Anmeldung im Ortsamt per Post kontaktieren und auf die Pflicht zur Anmeldung hinweisen. Sie können sich online anmelden.
    Der Beitrag beträgt 18,36 € pro Monat pro Wohnung. Wenn Sie in einer Wohngemeinschaft wohnen, fragen Sie Ihre Mitbewohner, ob diese die Wohnung bereits angemeldet haben. Weitere Informationen: https://www.rundfunkbeitrag.de

Tipps

  • Wenn Sie sich nach der Anmeldung im Ortsamt auch im Migrationsamt anmelden müssen, gehen Sie dort nicht am gleichen Tag hin. Die Übertragung der Daten vom Ortsamt zum Migrationsamt passiert über Nacht.
     
  • (Promotions-)Studierende erhalten bei der erstmaligen Anmeldung in Rostock ein „Begrüßungsgeld“ in Höhe von 150 €. Dafür müssen sie ihre Immatrikulationsbestätigung vorzeigen. Dies ist auch zu einem späteren Zeitpunkt nach der Anmeldung noch möglich (zum Beispiel, wenn Sie die Immatrikulationsbestätigung noch nicht haben oder sich erst später immatrikulieren).

Kontaktieren Sie uns gern, falls Sie Fragen zur Anmeldung im Ortsamt haben.

Auf der Internetseite des Rathauses können Sie einen Termin vereinbaren.