Bankkonto

Deutschland gehört zum SEPA-Zahlungsverkehrsraum. In diesem sind Überweisungen und Lastschriften in Euro vereinheitlicht und vereinfacht. Für Transaktionen wird nur noch ein Girokonto und die dazugehörige IBAN benötigt. Für den Aufenthalt in Rostock ist es also ratsam bzw. erforderlich, über ein Girokonto mit einer IBAN zu verfügen. Falls Sie noch keines haben, sollten Sie eines eröffnen.

Eröffnung eines Bankkontos

Für die Eröffnung eines Bankkontos werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung vom Ortsamt
  • Aufenthaltsgenehmigung

Um ein Girokonto eröffnen zu können, müssen Sie vorher also

  • im Ortsamt den Wohnsitz anmelden und
  • ggf. im Migrationsamt die Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Nach Anmeldung des Wohnsitzes erhalten Sie per Post eine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID). Diese müssen Sie innerhalb von 90 Tagen Ihrer Bank mitteilen. Sie können diese innerhalb der 90 Tage auch nachreichen.

Für die Kontoeröffnung ist es ratsam, mit der Bank einen Termin zu vereinbaren. Vielleicht kann Sie zu diesem Termin auch ein Kollege oder eine Bekannte mit guten Deutschkenntnissen begleiten.

(Bar-) Zahlungen in Deutschland

Mit der Eröffnung des Girokontos erhalten Sie eine EC-Karte und evtl. auch eine Kreditkarte. Mit der EC-Karte können Sie an Automaten Bargeld abheben und in Geschäften bargeldlos bezahlen. Die Kreditkarte ist häufig für Online-Geschäfte erforderlich. Für Online-Geschäfte verfügen die meisten Girokonten auch über die Möglichkeit des Online-Banking.
Im Alltag wird in Deutschland noch sehr häufig mit Bargeld bezahlt.

Für "Geld sparen" sagt man in Deutschland auch "etwas auf die hohe Kante legen". Dieser Ausdruck stammt aus dem Mittelalter, als man das Ersparte nicht zur Bank brachte, sondern zu Hause versteckte - in der hohen Kante von Betten oder Truhen.

Kontaktieren Sie uns gern, falls Sie Fragen oder Probleme bei der Eröffnung Ihres Bankkontos haben.

Sie werden ein Bankkonto z.B. für diese Transaktionen benötigen:
●  Zahlung der Miete
●  Zahlung von Versicherungen
●  Zahlung des Rundfunkbeitrags
●  ggf. Empfang des Gehaltes
●  ggf. Empfang von Kindergeld

Bei Einschreibung an der Uni:
● Zahlung des Semesterbeitrags
● Empfang des Begrüßungsgeldes