Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten
Auf Ihrem Weg nach Rostock müssen Sie bei verschiedenen Einrichtungen verschiedene Dokumente einreichen.
- Häufig werden diese im Original und als Kopie benötigt.
- Zeugnisse und Urkunden müssen darüber hinaus als beglaubigte Kopie eingereicht werden.
- Falls das Originaldokument nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt ist, müssen Sie zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung des Originaldokumentes einreichen.
- Einschreibung und Zulassung als PhD.-Student
zuständige Stelle: Studierendensekretariat der Universität Rostock
Sie benötigen:- Beglaubigte Kopien und beglaubigte Übersetzungen (in Deutsch oder Englisch) von
- Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und
- Ihren Universitätszeugnissen (Bachelor, Master, ...)
- Beglaubigte Kopien und beglaubigte Übersetzungen (in Deutsch oder Englisch) von
- Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels
- Nachzug von Ehepartner und/oder Kindern
zuständige Stelle: Migrationsamt Rostock
Sie benötigen:- verschiedene Originaldokumente (nur zum Abgleich) und
- Kopien dieser Dokumente, unter anderem:
- Geburtsurkunde(n)
- Heiratsurkunde
- Aufnahme eines Arbeitsvertrages
zuständige Stelle: Personaldezernat der Universität Rostock oder Ihres An-Instituts
Sie benötigen:- verschiedene Originaldokumente (nur zum Abgleich) und
- Kopien dieser Dokumente (Details hier: Informationen des Personaldezernats)
Vergewissern Sie sich bitte bei den jeweiligen Einrichtungen, welche Dokumente dort in welcher Form einzureichen sind. In der Regel müssen alle Urkunden und Zeugnisse in deutscher oder englischer Sprache und im Original oder in beglaubigter Form eingereicht werden.
- Im Ausland (Quelle und Details: https://www.uni-assist.de)
… gibt es verschiedene Einrichtungen, die Beglaubigungen vornehmen dürfen, zum Beispiel:- ausstellende Institutionen, z. B. Schulen, Hochschulen und Sprachschulen
- das Erziehungsministerium Ihres Heimatlands
- die deutschen Botschaften und Konsulate
- die Kulturabteilung der Botschaft des Landes, aus dem das Zeugnis stammt
- die Behörden und Notare bzw. Notarinnen, die in Ihrem Heimatland amtliche Beglaubigung vornehmen dürfen.
- In Deutschland (Quelle und Details: https://www.uni-assist.de)
… darf jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, fremdsprachige Dokumente amtlich beglaubigen – sie ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Falls Sie in Deutschland keine öffentliche Stelle finden, die Ihre Dokumente beglaubigt, wenden Sie sich an die Botschaft Ihres Herkunftslandes oder an eine*n Notar*in. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:- Rathäuser / Bürgerämter
- Pfarrämter
- Gerichte
- Notare*innen
Hinweise:
- Informieren Sie sich direkt bei der jeweiligen Stelle, ob Sie die von Ihnen gewünschte Beglaubigung vornehmen darf. Es können Einschränkungen vorliegen.
- Übersetzer*innen dürfen Dokumente in Original-Sprache nicht beglaubigen.
- Für die Beglaubigung deutscher Urkunden zur Verwendung im Ausland (z. B. die Promotionsurkunde) schauen Sie bitte auf folgende Seiten
- Im Ausland
Übersetzungen sind in Deutschland relativ teuer. Häufig ist es für Sie günstiger, Ihre Dokumente bereits im Heimatland übersetzen zu lassen.
- In Deutschland
Auf der Seite des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) gibt es die Möglichkeit, nach Übersetzern und Dolmetschern für verschiedene Zwecke zu suchen (einfache Übersetzung, beeidigte Übersetzung, …): https://suche.bdue.de
- In Rostock
Es gibt mehrere Übersetzungsbüros mit Niederlassungen in Rostock, z. B.:
Atlantica Übersetzungen
Joseph-Haydn-Straße 29
18069 Rostock
+49 (0) 381 865 130
atlanticavilacastrocom
www.vilacastro.com
ALPHATRAD GERMANY GmbH
Grubenstraße 20
18055 Rostock
Tel.: +49 (0) 800 101 4363
rostockalphatradde
https://www.alphatrad.de/uebersetzungsbuero-rostock-mecklenburg
SPRACHSERVICE.DE
Klosterbachstraße 10
18057 Rostock
+49 (0) 381 3759 9975
info@sprachservice.de
www.sprachservice.de
Intertext Fremdsprachendienst e. G.
Margaretenstraße 51a
18057 Rostock
Tel.: +49 (0) 381 200 7923
rostockintertextde
www.intertext.de
Hinweis:
Achten Sie darauf, dass von Ihren Zeugnissen und Urkunden beglaubigte Übersetzungen angefertigt werden. In Deutschland gibt es verschiedene Bezeichnungen für die Übersetzer, die dazu offiziell befugt sind. Sie werden in der Regel als „öffentlich bestellt“, „vereidigt“, „beeidigt“, „ermächtigt“ oder ähnlich bezeichnet. Die Unterschiede resultieren aus verschiedenen Formulierungen in den Gesetzen der Bundesländer (Quelle und Details)
Kontaktieren Sie uns gern, falls Sie Fragen zur Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten haben.
Wir unterstützen Sie auch gern beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen.