Einreise und Aufenthalt

Für die Einreise nach Deutschland und den Aufenthalt im Land müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören in der Regel, ...

  • dass die Finanzierung für die Zeit des Aufenthalts gesichert ist,
  • dass die Person einen Aufenthaltstitel (z. B. ein Visum) besitzt und
  • dass die Person einen legitimen Aufenthaltszweck verfolgt.

Je nach Staatsangehörigkeit gelten unterschiedliche Regelungen. Dabei wird grundsätzlich zwischen vier Ländergruppen unterschieden. Nachfolgend finden Sie grundlegende Information für die einzelnen Gruppen. Nutzen Sie für weiterführende Informationen bitte auch folgende Seiten:

Staatsangehörige der EU-Staaten, aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz

Sie benötigen kein Visum, um nach Deutschland einzureisen.

Wenn sie planen, eine Wohnung zu beziehen oder sich länger als 3 Monate in Deutschland aufhalten möchten, müssen Sie sich und ihre mitgereisten Familienmitglieder lediglich im Ortsamt anmelden.

Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, den USA

Sie benötigen kein Visum, um nach Deutschland einzureisen (§ 41(1) AufenthV).

Nach der Einreise müssen Sie im Migrationsamt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, …

  • … wenn Sie länger als 90 Tage bleiben wollen und/ oder
  • … wenn Sie in Deutschland arbeiten wollen.

Wenn Sie gleich nach der Einreise anfangen wollen zu arbeiten, sollten Sie bereits vor der Einreise nach Deutschland bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Land ein Visum zur Arbeitsaufnahme beantragen.

Staatsangehörige aus Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino

Ob Sie ein Visum benötigen, um nach Deutschland einzureisen, hängt von Ihrem geplanten Aufenthaltszweck ab (§ 41(2) AufenthV).

Wenn Sie in Deutschland studieren werden, …

  • … benötigen Sie für die Einreise kein Visum.
  • … müssen Sie nach der Einreise im Migrationsamt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie länger als 90 Tage bleiben wollen.

Wenn Sie in Deutschland arbeiten, forschen, sich eine Arbeit suchen oder sich selbständig machen wollen, …

  • … benötigen Sie bereits vor der Einreise ein Visum.

Sie müssen also bereits vor der Einreise nach Deutschland bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Land das entsprechende Visum beantragen.

Staatsangehörige aller anderen Staaten

Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, hängt ab von …

  • der Länge Ihres Aufenthaltes (mehr oder weniger als 90 Tage),
  • Ihrer Staatsangehörigkeit und
  • Ihrem geplanten Reise- oder Aufenthaltszweck.
Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tage)

Die Staatsangehörigen einiger Länder benötigen für die Einreise nach Deutschland und den Aufenthalt von höchstens 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen kein Visum. Welche Länder das sind, zeigt die Übersicht zur Visumspflicht- bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland des Auswärtigen Amtes.

  • Das Visum berechtigt zum Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
  • Das Visum kann nicht verlängert werden.
  • Sie dürfen während dieses Zeitraums keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Die Staatsangehörigen der visumspflichtigen Länder, können für den Aufenthalt von höchstens 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen ein Schengen-Visumbeantragen.

  • Das Visum berechtigt zum Aufenthalt im gesamten Schengenraum.
  • Das Visum kann nicht verlängert werden.
  • Der Aufenthaltszweck kann nicht geändert werden.

Für das Visum gelten folgende Voraussetzungen:

  • Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks in Deutschland (z. B. wissenschaftliche Tätigkeit, Forschung, Promotion)
  • Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen;
  • Bereitschaft des Visuminhabers, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen
  • Vorlage einer für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro.
Längere Aufenthalte (mehr als 90 Tage)

Staatsangehörige aller Länder dieser Gruppe benötigen ein Visum, um nach Deutschland einzureisen, wenn sie sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten.

  • Sie müssen das Visum bereits in Ihrem Heimat- oder Aufenthaltsland beantragen.
  • Der Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes gibt Ihnen Auskunft über die allgemeinen Voraussetzungen und die nächsten Schritte.

Nach Ihrer Ankunft müssen Sie beim Migrationsamt einen Aufenthaltstitel beantragen.


Aufenthaltstitel für (Promotions-)Studierende und Wissenschaftler*innen aus Nicht-EU-Staaten

Faltblatt der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

Einen guten Überblick über die verschiedenen Aufenthaltstitel für (Promotions-)Studierende und Wissenschaftler*innen aus Nicht-EU-Staaten bietet das Faltblatt der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).

Allgemeine Voraussetzungen für ein Visum zum (Promotions-)Studium

  • Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist (z.B. durch ein Stipendium)
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
  • Zulassung zur Promotion oder zum Doktorandenprogramm (bzw. Einladungsschreiben der*s betreuenden Professors*in)

Allgemeine Voraussetzungen für ein Visum zu Forschungszwecken

  • Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Aufnahmevereinbarung mit der Forschungseinrichtung (bzw. Einladungsschreiben des*r betreuenden Professors*in)

Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gelten zusätzliche Voraussetzungen.


Aufenthaltserlaubnis

Übersicht zur Beantragung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie im Migrationsamt den Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zusammen weiteren Unterlagen einreichen.

Diese Anlage zum Antrag listet die Unterlagen auf, die sie zusammen mit dem Antrag einreichen müssen.

Für den Besuch des Migrationsamtes müssen Sie vorab auf der Internetseite einen Termin vereinbaren. Eine Anleitung dafür finden Sie in diesem Video.

Nach der erfolgreichen Beantragung erhalten Sie einen sogenannten „elektronischen Aufenthaltstitel“, der auch digitale Funktionen hat. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre „Der elektronische Aufenthaltstitel“.

Unser Informationsblatt gibt einen Überblick über die Beantragung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.


Hinweise und Tipps

  • Nachweise über die Finanzierung des Lebensunterhalts können zum Beispiel folgende Dokumente sein:
    • Nachweis eines Stipendiums
    • Arbeitsvertrag mit der Forschungseinrichtung
    • Kontoauszüge bzw. Sparguthaben
       
  • Stipendiat*innen deutscher Förderorganisationen … die ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten (z.B. DAAD oder Alexander von Humboldt-Stiftung) müssen für das Visum und eine Fiktionsbescheinigung keine Gebühren bezahlen (in Ausnahmefällen auch nicht für die Aufenthaltserlaubnis).
     
  • Besuchereinladung: Womöglich möchten Sie einen Gast, zum Beispiel ein Familienmitglied, nach Deutschland einladen. Wenn dieser für die Einreise ein Visum benötigt, dann muss bei der Beantragung nachgewiesen werden, dass ausreichend finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthaltes zur Verfügung stehen. Falls der Gast diesen Nachweis nicht selbst erbringen kann, können Sie sich verpflichten, für die Kosten während des Aufenthaltes in Deutschland aufzukommen.
    Beim Migrationsamt können Sie dafür eine Verpflichtungserklärung abgeben. Sie erhalten dann ein Dokument, das ihr Gast bei der Visumsbeantragung als Finanzierungsnachweis vorlegen kann.

Kontaktieren Sie uns gern, falls Sie Fragen zu den Themen Einreise und Aufenthalt haben.

Migrationsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock


Neuer Markt 3
18055 Rostock

Tel.: +49 (0) 381 381 2261
migrationsamt@rostock.de

Internetseite des Migrationsamtes

Auf der Internetseite des Migrationsamtes können Sie einen Termin vereinbaren.