Zulassung und Einschreibung als Promotionsstudent*in
Einschreibung
Die Einschreibung, auch Immatrikulation genannt, ist die Bezeichnung für den Prozess der Aufnahme von Studierenden an einer Hochschule. An der Universität Rostock können Sie sich als Promotionsstudent*in jederzeit einschreiben, sobald Sie über ein Promotionsthema und eine*n Betreuer*in verfügen – unabhängig von der Promotionsphase und dem Promotionsablauf.
Eine Pflicht zur Einschreibung besteht prinzipiell nicht. Die Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten enthalten hierzu jedoch unterschiedliche Bestimmungen.
Unterlagen
Für die Einschreibung müssen Sie die in unserer Übersicht Zulassung und Einschreibung als Promotionsstudent*in aufgeführten Unterlagen im Studierendensekretariat einreichen.
Die dafür benötigten Formulare können Sie auf dieser Seite herunterladen:
- Antrag auf Zulassung zum Studium
(auch "Zulassungsantrag für internationale Studienbewerber/innen" genannt)
Hierzu gibt es zudem das "Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zum Studium" mit weiteren Informationen.
- Antrag auf Immatrikulation
(auch "Immatrikulationsantrag" genannt)
- Formular "Erfassung von Doktorandinnen und Doktoranden"
- Das Original muss an die Graduiertenakademie gesendet werden.
- Zusätzlich ist eine Kopie im Studierendensekretariat einzureichen.
Hinweise und Tipps
- Hier finden Sie Informationen zur Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten.
- Hier finden Sie Informationen des Studierendensekretariats zum Promotionsstudium für internationale Studierende.
Zulassung
Vom Antrag auf Zulassung zum Studium ist der Antrag auf Zulassung zur Promotion zu unterscheiden.
Beide Anträge können zu jedem Zeitpunkt der Promotionsphase und unabhängig voneinander gestellt werden.
Wir empfehlen für beide Bereiche eine frühzeitige Antragsstellung zur formalen Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen - insbesondere für Promovend*innen, die ihr vorheriges Studium an einer Hochschule außerhalb Deutschlands abgeschlossen haben.
Antrag auf Zulassung zum Studium
im Studierendensekretariat
Der Antrag auf Zulassung zum Studium muss bei der Einschreibung im Studierendensekretariat mit eingereicht werden. Im Rahmen der Zulassung wird formal geprüft, ob der*die Bewerber*in die Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums erfüllt. Hierbei handelt es sich vor allem um …
- das Vorliegen eines geeigneten Hochschulabschlusses - insbesondere bei fachfremden oder ausländischen Studienabschlüssen und Fachhochschulabschlüssen.
Antrag auf Zulassung zur Promotion
in der Fakultät
Für die Zulassung zur Promotion wird durch die Fakultät geprüft, ob der/ die Bewerber*in die formalen Voraussetzungen für die Aufnahme der Promotion erfüllt. Hierbei handelt es sich vor allem um …
- das Vorliegen eines geeigneten Hochschulabschlusses - insbesondere bei fachfremden oder ausländischen Studienabschlüssen und Fachhochschulabschlüssen.
Die Zulassung zur Promotion kann auch an die Erfüllung von Auflagen geknüpft werden, bspw. an …
- das Vorliegen oder Erwerben bestimmter Fachkompetenzen im Promotionsgebiet oder
- das Vorliegen oder Erwerben von Sprachkenntnissen.
Die jeweiligen Voraussetzungen und Zulassungsverfahren sind in den Promotionsordnungen der Fakultäten festgelegt.
Bitte fragen Sie im Dekanat Ihrer Fakultät, in welcher Form und wann Sie die Zulassung zur Promotion beantragen müssen.
Semesterbeitrag
Nach der erfolgreichen Einschreibung erhalten Sie eine Immatrikulationsbestätigung. Nach dem Erhalt dieser müssen Sie einen Semesterbeitrag in Höhe von aktuell 276,00 € (275,00 € für Promovierende) auf ein Konto der Universität überweisen. Das Studierendensekretariat teilt ihnen die Kontoverbindung mit.
Der Semesterbeitrag muss anschließend immer vor Beginn eines neuen Semesters (d. h. im Januar und im Juni) überwiesen werden.
Achtung: Auch wenn Sie sich am Ende eines Semesters immatrikulieren, müssen Sie für das laufende Semester noch den vollen Semesterbeitrag bezahlen. Über den Semesterbeitrag werden einige der unten genannten Vorteile (z. B. das Semesterticket) finanziert.
Weitere Informationen: https://www.uni-rostock.de/studium/studienorganisation/im-studium/rueckmeldung
Grundsätzlich empfehlen wir die Einschreibung als Promotionsstudent*in, da sie verschiedene Vorteile mit sich bringt:
- Unfallversicherung über die Universität
- Vertretung Ihrer Interessen als Doktorand*in (in der Statusgruppe "Akademische Mitarbeiter*innen") und als Promotionsstudent*in (in der Statusgruppe "Studierende") in den Gremien der Universität Rostock
- Erhalt von Ermäßigungen für Studierende
- Erhalt des Semestertickets für den Nahverkehrs in Rostock
- Erhalt des Kulturtickets
- vergünstigte Verpflegung in den Mensen
- vergünstigte Teilnahme am Hochschulsport
- vergünstigte Teilnahme an Kursen des Sprachenzentrums
- Möglichkeit zur Nutzung von Infrastrukturen der Universität Rostock (sofern nicht bereits über eine Anstellung nutzbar)
- Bibliothek
- Services des ITMZ (Software, Druck, …)
- Weiterbildungsangebote
- …
- Möglichkeit, die Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie zu beantragen
- Erhalt von Informationen der Universität Rostock zu promotionsrelevanten Themen und Veranstaltungen per E-Mail
Kontaktieren Sie uns gern, falls Sie Fragen zur Zulassung oder Einschreibung haben.
Studierendensekretariat
studierendensekretariatuni-rostockde
Telefon: +49 (0) 381 498 1230
Sprechzeiten
Mo - Do 9:00 - 17:00 Uhr
Freitag 9:00 - 13:00 Uhr
(coronabedingt derzeit nur telefonisch über den Info-Service)
Postadresse
Universität Rostock
Studierendensekretariat
Parkstraße 6
18057 Rostock